IAS 40 4
Anwendungsbereich
4
Dieser Standard ist nicht anwendbar auf
(a)
biologische Vermögenswerte, die mit landwirtschaftlicher Tätigkeit im Zusammenhang stehen (siehe IAS 41 Landwirtschaft und IAS 16 Sachanlagen), und
(b)
Abbau- und Schürfrechte sowie Bodenschätze wie Öl, Erdgas und ähnliche nicht-regenerative Ressourcen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAD-13550