IAS 36 140A
Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens
140A
Durch IAS 1 Darstellung des Abschlusses (in der 2007 überarbeiteten Fassung) wurde die in den IAS/IFRS verwendete Terminologie geändert. Außerdem wurden die Paragraphen 61, 120, 126 und 129 geändert. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Wendet ein Unternehmen IAS 1 (überarbeitet 2007) auf eine frühere Periode an, so hat es auf diese frühere Periode auch diese Änderungen anzuwenden. [1]
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAD-01161
1Amtl. Anm.: Im April 2024 veröffentlichte der IASB IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss und übertrug diese Vorschriften aus IAS 1 Darstellung des Abschlusses auf IFRS 18.