IAS 29 31

Anpassung des Abschlusses

Abschlüsse zu Tageswerten

Gewinn oder Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten

31

Der Gewinn oder Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten wird nach den Paragraphen 27 und 28 bilanziert.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAJ-51173