IAS 29 31
Anpassung des Abschlusses
Abschlüsse zu Tageswerten
Gewinn oder Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten
31
Der Gewinn oder Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten wird nach den Paragraphen 27 und 28 bilanziert.
Fundstelle(n):
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FAAAJ-51173