IAS 29 29
Anpassung des Abschlusses
Abschlüsse zu Tageswerten
Bilanz
29
Die zu Tageswerten angegebenen Posten werden nicht angepasst, da sie bereits in der am Abschlussstichtag geltenden Maßeinheit angegeben sind. Andere Posten in der Bilanz werden nach den Paragraphen 11 bis 25 angepasst.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAJ-51173