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IAS 29 29

Anpassung des Abschlusses

Abschlüsse zu Tageswerten

Bilanz

29

Die zu Tageswerten angegebenen Posten werden nicht angepasst, da sie bereits in der am Abschlussstichtag geltenden Maßeinheit angegeben sind. Andere Posten in der Bilanz werden nach den Paragraphen 11 bis 25 angepasst.

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FAAAJ-51173

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