IAS 29 19
Anpassung des Abschlusses
Abschlüsse auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten
Bilanz
19
Der angepasste Wert eines nicht monetären Postens wird den einschlägigen IFRS entsprechend vermindert, wenn er den erzielbaren Betrag überschreitet. Bei Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerten, Patenten und Warenzeichen wird der angepasste Wert in solchen Fällen deshalb auf den erzielbaren Betrag und bei Vorräten auf den Nettoveräußerungswert herabgesetzt.
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FAAAJ-51173