IAS 29 12
Anpassung des Abschlusses
Abschlüsse auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten
Bilanz
12
Monetäre Posten werden nicht angepasst, da sie bereits in der am Abschlussstichtag geltenden Geldeinheit ausgedrückt sind. Monetäre Posten sind im Bestand befindliche Geldmittel oder Posten, für die das Unternehmen Geld zahlt oder erhält.
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FAAAJ-51173