IAS 28 46
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Verweise auf IFRS 9
46
Wendet ein Unternehmen diesen Standard, aber noch nicht IFRS 9 an, so ist jeder Verweis auf IFRS 9 als Verweis auf IAS 39 verstehen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-51058