IAS 28 46

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Verweise auf IFRS 9

46

Wendet ein Unternehmen diesen Standard, aber noch nicht IFRS 9 an, so ist jeder Verweis auf IFRS 9 als Verweis auf IAS 39 verstehen.

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DAAAJ-51058