IAS 28 45H
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
45H
Ein Unternehmen, das die Änderungen in Paragraph 45G erstmals bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 anwendet, hat auf die in Paragraph 14A beschriebenen langfristigen Anteile die Übergangsvorschriften von IFRS 9 anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-51058