IAS 28 45D

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

45D

Mit der im Dezember 2014 veröffentlichten Verlautbarung Investmentgesellschaften: Anwendung der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28) wurden die Paragraphen 17, 27 und 36 geändert und Paragraph 36A eingefügt. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.

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DAAAJ-51058