IAS 28 30

Anwendung der Equity-Methode

Verfahren der Equity-Methode

30

Die Einlage eines nichtmonetären Vermögenswerts in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen im Austausch für einen Eigenkapitalanteil an dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ist nach Paragraph 28 zu bilanzieren, es sei denn, der Einlage fehlt es an wirtschaftlicher Substanz im Sinne dieses in IAS 16 Sachanlagen erläuterten Begriffs. Fehlt es einer solchen Einlage an wirtschaftlicher Substanz, wird der Gewinn oder Verlust als nicht realisiert betrachtet und nicht ausgewiesen, es sei denn, Paragraph 31 findet ebenfalls Anwendung. Solche nicht realisierten Gewinne und Verluste sind gegen die nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung zu verrechnen und dürfen in der Konzernbilanz des Unternehmens oder der Bilanz des Unternehmens, in der die Beteiligungen nach der Equity-Methode bilanziert werden, nicht als erfolgsneutral abgegrenzte Gewinne oder Verluste dargestellt werden.

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DAAAJ-51058