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IAS 27 18J

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

18J

Durch die im August 2014 veröffentlichte Verlautbarung Equity-Methode in Einzelabschlüssen (Equity Method in Separate Financial Statements) (Änderungen an IAS 27) wurden die Paragraphen 4–7, 10, 11B und 12 geändert. Diese Änderungen sind nach IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler [1] rückwirkend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.

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VAAAJ-50242

1Amtl. Anm.: Mit der Veröffentlichung von IFRS 18 hat der IASB den Titel von IAS 8 geändert.