IAS 27 18C

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

18C

Zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung hat eine Investmentgesellschaft, die ihre Beteiligung an einem Tochterunternehmen bisher zu Anschaffungskosten bewertet hat, diese Beteiligung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, als ob die Vorschriften dieses IFRS schon immer in Kraft gewesen wären. Die Investmentgesellschaft nimmt rückwirkend eine Anpassung für das dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr sowie eine Anpassung der Gewinnrücklagen zu Beginn der unmittelbar vorausgehenden Periode um eine etwaige Differenz zwischen folgenden Werten vor:

(a)

dem bisherigen Buchwert der Beteiligung und

(b)

dem beizulegenden Zeitwert der Beteiligung des Investors an dem Tochterunternehmen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAJ-50242