IAS 23 26
Angaben
26
Ein Unternehmen hat Folgendes anzugeben:
(a)
den Betrag der in der Periode aktivierten Fremdkapitalkosten und
(b)
den Finanzierungskostensatz, der bei der Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten zugrunde gelegt worden ist.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-50136