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IAS 20 42

Zeitpunkt des Inkrafttretens

42

Durch IAS 1 (überarbeitet 2007) wurde die in den IAS/IFRS verwendete Terminologie geändert. Außerdem wurde Paragraph 29A eingefügt. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Wendet ein Unternehmen IAS 1 (in der 2007 überarbeiteten Fassung) auf eine frühere Periode an, so hat es auf diese Periode auch diese Änderungen anzuwenden. [1]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
MAAAJ-50096

1Amtl. Anm.: Im April 2024 veröffentlichte der IASB IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss und übertrug diese Vorschriften aus IAS 1 Darstellung des Abschlusses auf IFRS 18.