Übergangsvorschriften
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Unternehmen, die den Standard erstmals anwenden, haben
die Angabepflichten zu erfüllen, wo dies angemessen ist, und
entweder
ihren Abschluss wegen des Wechsels der Rechnungslegungsmethoden gemäß IAS 8 anzupassen oder
die Bilanzierungsvorschriften des Standards nur auf solche Zuwendungen oder Teile davon anzuwenden, für die der Anspruch oder die Rückzahlung nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Standards entsteht.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
MAAAJ-50096