IAS 18 9
Bemessung der Umsatzerlöse
9
Umsatzerlöse sind zum beizulegenden Zeitwert des erhaltenen oder zu beanspruchenden Entgelts zu bemessen. [1]
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAD-19315
Umsatzerlöse sind zum beizulegenden Zeitwert des erhaltenen oder zu beanspruchenden Entgelts zu bemessen. [1]
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VAAAD-19315