Anwendungsbereich
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Dieser Standard befasst sich nicht mit Umsatzerlösen aus:
Leasingverträgen (siehe hierzu IAS 17 Leasingverhältnisse);
Dividenden für Anteile, die nach der Equity-Methode bilanziert werden (siehe hierzu IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen);
Versicherungsverträgen im Anwendungsbereich von IFRS 4 Versicherungsverträge;
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts finanzieller Vermögenswerte oder finanzieller Verbindlichkeiten bzw. deren Veräußerung (siehe IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung);
Wertänderungen bei anderen kurzfristigen Vermögenswerten;
dem erstmaligen Ansatz und aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der biologischen Vermögenswerte, die mit landwirtschaftlicher Tätigkeit im Zusammenhang stehen (siehe IAS 41 Landwirtschaft);
dem erstmaligen Ansatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse (siehe IAS 41); und
dem Abbau von Bodenschätzen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAD-19315
1Anm. d. Red.: Paragraph 6 i. d. F. der VO v. 11. 12. 2012 (ABl EU Nr. L 360 S. 1) mit Wirkung v. 1. 1. 2013. Zur Anwendung siehe Paragraph 41.