Zinsen, Nutzungsentgelte und Dividenden
32 [1]
Wenn bereits vor dem Erwerb einer verzinslichen Finanzinvestition unbezahlte Zinsen aufgelaufen sind, wird die folgende Zinszahlung auf die Zeit vor und nach dem Erwerb aufgeteilt. Nur der Teil, der auf die Zeit nach dem Erwerb entfällt, wird als Umsatzerlös ausgewiesen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAD-19315
1Anm. d. Red.: Paragraph 32 i. d. F. der VO v. 23. 1. 2009 (ABl EU Nr. L 21 S. 10) mit Wirkung v. 27. 1. 2009. Zur Anwendung siehe Paragraph 38.