IAS 18 29

Zinsen, Nutzungsentgelte und Dividenden

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Umsatzerlöse aus der Nutzung solcher Vermögenswerte des Unternehmens durch Dritte, die Zinsen, Nutzungsentgelte oder Dividenden erbringen, sind nach den Maßgaben in Paragraph 30 zu erfassen, wenn:

(a)

es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft dem Unternehmen zufließt; und

(b)

die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden kann.

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VAAAD-19315