IAS 18 29
Zinsen, Nutzungsentgelte und Dividenden
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Umsatzerlöse aus der Nutzung solcher Vermögenswerte des Unternehmens durch Dritte, die Zinsen, Nutzungsentgelte oder Dividenden erbringen, sind nach den Maßgaben in Paragraph 30 zu erfassen, wenn:
(a)
es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft dem Unternehmen zufließt; und
(b)
die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden kann.
Fundstelle(n):
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VAAAD-19315