IAS 11 45
Angaben
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Ein Unternehmen gibt alle Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen gemäß IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen an. Diese können beispielsweise aus Gewährleistungskosten, Ansprüchen, Vertragsstrafen oder möglichen Verlusten erwachsen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAD-18043