Erfassung von Auftragserlösen und Auftragskosten
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Sofern das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich geschätzt werden kann,
ist der Erlös nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringbar sind; und
sind die Auftragskosten in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand zu erfassen.
Ein erwarteter Verlust durch den Fertigungsauftrag ist gemäß Paragraph 36 sofort als Aufwand zu erfassen.
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XAAAD-18043