Erfassung von Auftragserlösen und Auftragskosten
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Ist das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich zu schätzen, so sind die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt am Abschlussstichtag jeweils als Erträge und Aufwendungen zu erfassen. Ein erwarteter Verlust durch den Fertigungsauftrag ist gemäß Paragraph 36 sofort als Aufwand zu erfassen.
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XAAAD-18043
1Anm. d. Red.: Paragraph 22 i. d. F. der VO v. 17. 12. 2008 (ABl EU Nr. L 339 S. 3) mit Wirkung v. 21. 12. 2008. Unternehmen wenden diese Änderungen spätestens mit Beginn ihres ersten Geschäftsjahres nach dem 31. 12. 2008 an.