Zeitpunkt des Inkrafttretens
23C
Mit der im Oktober 2018 veröffentlichten Verlautbarung Definition von „wesentlich“ (Änderungen an IAS 1 und IAS 8) wurde Paragraph 21 geändert. Diese Änderung ist prospektiv auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderung früher an, hat es dies anzugeben. Ein Unternehmen hat diese Änderung anzuwenden, wenn es die geänderte Definition von „wesentlich“ in Paragraph 7 von IAS 1 und in den Paragraphen 5 und 6 von IAS 8 anwendet.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAJ-49763