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IAS 10 23C

Zeitpunkt des Inkrafttretens

23C

Mit der im Oktober 2018 veröffentlichten Verlautbarung Definition von „wesentlich“ (Änderungen an IAS 1 und IAS 8) wurde Paragraph 21 geändert. Diese Änderung ist prospektiv auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderung früher an, hat es dies anzugeben. Ein Unternehmen hat diese Änderung anzuwenden, wenn es die geänderte Definition von „wesentlich“ in Paragraph 7 von IAS 1 [1] und in den Paragraphen 5 und 6 von IAS 8 anwendet.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAJ-49763

1Amtl. Anm.: Im April 2024 veröffentlichte der IASB IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss und übertrug die Definition des Begriffs „wesentlich“ aus IAS 1 Darstellung des Abschlusses auf IFRS 18.