IAS 10 19

Angaben

Aktualisierung der Angaben über Gegebenheiten am Abschlussstichtag

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Wenn ein Unternehmen Informationen über Gegebenheiten, die bereits am Abschlussstichtag bestanden haben, nach dem Abschlussstichtag erhält, hat es die betreffenden Angaben auf der Grundlage der neuen Informationen zu aktualisieren.

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QAAAJ-49763