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IAS 8 6G

Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses – Allgemeines

Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds und Übereinstimmung mit den IFRS-Rechnungslegungsstandards

6G

Ist ein Unternehmen in einer früheren Periode von einer in einem IFRS enthaltenen Vorschrift abgewichen und wirkt sich eine solche Abweichung auf Beträge im Abschluss der aktuellen Periode aus, sind die in den Paragraphen 6F(c)–6F(d) vorgeschriebenen Angaben zu machen.

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OAAAJ-49648