IAS 8 6D
Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses – Allgemeines
Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds und Übereinstimmung mit den IFRS-Rechnungslegungsstandards
6D
Die Anwendung ungeeigneter Rechnungslegungsmethoden kann weder durch die Angabe der angewandten Methoden noch durch Anhangangaben oder zusätzliche Erläuterungen behoben werden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAJ-49648