IAS 8 54J
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
54J
Durch IFRS 18, veröffentlicht im April 2024, wurden die Paragraphen 1, 3, 5, 11 und 32 geändert, die Paragraphen 3A, 6A–6N, 27A–27I und 31A–31I sowie zugehörige Überschriften und Zwischenüberschriften eingefügt, eine Zwischenüberschrift vor Paragraph 28 eingefügt und Paragraph 2 gestrichen. Wendet ein Unternehmen IFRS 18 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAJ-49648