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IAS 8 54H

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

54H

Mit der im Oktober 2018 veröffentlichten Verlautbarung Definition von „wesentlich“ (Änderungen an IAS 1 und IAS 8) wurden Paragraph 7 von IAS 1 und Paragraph 5 von IAS 8 geändert und Paragraph 6 von IAS 8 gestrichen. Diese Änderungen sind prospektiv auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen früher an, hat es dies anzugeben. [1]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAJ-49648

1Amtl. Anm.: Im April 2024 veröffentlichte der IASB IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss und übertrug die Definition des Begriffs „wesentlich“ aus IAS 1 Darstellung des Abschlusses auf IFRS 18.