IAS 8 40
Rechnungslegungsbezogene Schätzungen
Angaben
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Erfolgt die Angabe des Betrags der Auswirkung auf zukünftige Perioden nicht, weil die Schätzung dieser Auswirkung undurchführbar ist, so hat das Unternehmen auf diesen Umstand hinzuweisen.
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OAAAJ-49648