IAS 8 3A
Anwendungsbereich
3A
IAS 34 Zwischenberichterstattung enthält die Vorschriften für Darstellung und Angaben in verkürzten Zwischenabschlüssen. Die Paragraphen 6A–6N dieses Standards sind auch auf solche Zwischenabschlüsse anzuwenden.
Fundstelle(n):
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OAAAJ-49648