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IAS 8 3A

Anwendungsbereich

3A

IAS 34 Zwischenberichterstattung enthält die Vorschriften für Darstellung und Angaben in verkürzten Zwischenabschlüssen. Die Paragraphen 6A–6N dieses Standards sind auch auf solche Zwischenabschlüsse anzuwenden.

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OAAAJ-49648