Rechnungslegungsbezogene Schätzungen
Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
Anwendung von Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
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Die Auswirkung der Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung, bei der es sich nicht um eine Änderung im Sinne des Paragraphen 37 handelt, ist prospektiv erfolgswirksam zu erfassen in
der Periode der Änderung, wenn die Änderung nur diese Periode betrifft, oder
der Periode der Änderung und in zukünftigen Perioden, sofern die Änderung sowohl die Berichtsperiode als auch zukünftige Perioden betrifft.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAJ-49648