IAS 8 33
Rechnungslegungsbezogene Schätzungen
33
Die Verwendung angemessener Schätzungen ist bei der Aufstellung von Abschlüssen unumgänglich und beeinträchtigt deren Verlässlichkeit nicht.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAJ-49648
Die Verwendung angemessener Schätzungen ist bei der Aufstellung von Abschlüssen unumgänglich und beeinträchtigt deren Verlässlichkeit nicht.
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