Rechnungslegungsmethoden
Änderungen von Rechnungslegungsmethoden
Angaben
Angabe von Quellen von Schätzungsunsicherheiten
31I
Andere IFRS verlangen die Angabe einiger Annahmen, die ansonsten gemäß Paragraph 31A erforderlich wären. Nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen sind beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen die wesentlichen Annahmen bezüglich künftiger Ereignisse anzugeben, die die Rückstellungsarten beeinflussen könnten. Nach IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sind die wesentlichen Annahmen (einschließlich des Bewertungsverfahrens/der Bewertungsverfahren und der Eingangsparameter) anzugeben, die das Unternehmen in die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und Schulden einfließen lässt, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.
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OAAAJ-49648