IAS 8 16

Rechnungslegungsmethoden

Änderungen von Rechnungslegungsmethoden

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Die folgenden Fälle sind keine Änderung der Rechnungslegungsmethoden:

(a)

die Anwendung einer Rechnungslegungsmethode auf Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse oder Bedingungen, die sich grundsätzlich von früheren Geschäftsvorfällen oder sonstigen Ereignissen oder Bedingungen unterscheiden, und

(b)

die Anwendung einer neuen Rechnungslegungsmethode auf Geschäftsvorfälle oder sonstige Ereignisse oder Bedingungen, die früher nicht vorgekommen sind oder unwesentlich waren.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAJ-49648