IAS 8 11
Rechnungslegungsmethoden
Auswahl und Anwendung der Rechnungslegungsmethoden
11
Bei seiner Ermessensentscheidung nach Paragraph 10 hat das Management sich auf folgende Quellen – in absteigender Reihenfolge – zu beziehen und deren Anwendbarkeit zu berücksichtigen:
(a)
die Vorschriften der IFRS, die ähnliche und verwandte Fragen behandeln, und
(b)
die im Rahmenkonzept enthaltenen Definitionen, Erfassungskriterien und Bewertungskonzepte für Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen.
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OAAAJ-49648