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IAS 7 65

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

65

Durch die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards — Band 11, veröffentlicht im Juli 2024, wurde Paragraph 37 geändert. Diese Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderung auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.

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EAAAJ-49647