IAS 7 64
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
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Durch IFRS 18, veröffentlicht im April 2024, wurden die Paragraphen 6, 10, 12, 14, 16–18, 20, 31, 32, 35, 46 und 47 geändert, die Paragraphen 33A und 34A–34D eingefügt, und die Paragraphen 33 und 34 gestrichen. Wendet ein Unternehmen IFRS 18 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.
Fundstelle(n):
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EAAAJ-49647