Zinsen und Dividenden
34D
Es ist möglich, dass ein Unternehmen in Anwendung von IFRS 18 die Dividendenerträge, die Zinserträge bzw. die Zinsaufwendungen mehr als einer Kategorie der Gewinn- und Verlustrechnung zuzuordnen hat. In diesem Fall hat das Unternehmen für die Zwecke der Anwendung von Paragraph 34B sein Bilanzierungswahlrecht auszuüben, um die jeweiligen Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung einer der verbundenen Tätigkeiten zuzuordnen. Ordnet ein Unternehmen beispielsweise Zinsaufwendungen der Kategorie „Betrieb“ und der Kategorie „Finanzierung“ der Gewinn- und Verlustrechnung zu, ordnet es die Gesamtheit der von ihm gezahlten Zinsen gemäß der von ihm gewählten Rechnungslegungsmethode entweder den Zahlungsströmen aus der betrieblichen Tätigkeit oder den Zahlungsströmen aus der Finanzierungstätigkeit zu.
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EAAAJ-49647