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IAS 7 34C

Zinsen und Dividenden

34C

Für die Zwecke der Anwendung von Paragraph 34B gilt: Ordnet ein Unternehmen den Gesamtbetrag der Dividendenerträge, den Gesamtbetrag der Zinserträge bzw. den Gesamtbetrag der Zinsaufwendungen einer einzigen Kategorie der Gewinn- und Verlustrechnung zu, hat es den Gesamtbetrag der erhaltenen Dividenden, den Gesamtbetrag der erhaltenen Zinsen bzw. den Gesamtbetrag der gezahlten Zinsen in der Kapitalflussrechnung den Zahlungsströmen aus der damit verbundenen Tätigkeit zuzuordnen. Ordnet ein Unternehmen beispielsweise die Gesamtheit seiner Zinsaufwendungen der Kategorie „Finanzierung“ der Gewinn- und Verlustrechnung zu, so ordnet es die Gesamtheit der von ihm gezahlten Zinsen den Zahlungsströmen aus der Finanzierungstätigkeit zu.

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EAAAJ-49647