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IAS 7 34A

Zinsen und Dividenden

34A

Ein Unternehmen, bei dem es sich nicht um ein in Paragraph 34B beschriebenes Unternehmen handelt, hat

(a)

gezahlte Zinsen (wie in Paragraph 32 beschrieben) den Zahlungsströmen aus der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen.

(b)

erhaltene Zinsen und Dividenden den Zahlungsströmen aus der Investitionstätigkeit zuzuordnen.

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EAAAJ-49647