IAS 7 34A
Zinsen und Dividenden
34A
Ein Unternehmen, bei dem es sich nicht um ein in Paragraph 34B beschriebenes Unternehmen handelt, hat
(a)
gezahlte Zinsen (wie in Paragraph 32 beschrieben) den Zahlungsströmen aus der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen.
(b)
erhaltene Zinsen und Dividenden den Zahlungsströmen aus der Investitionstätigkeit zuzuordnen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAJ-49647