IAS 7 31
Zinsen und Dividenden
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Zahlungsströme aus erhaltenen und gezahlten Zinsen und Dividenden sind jeweils gesondert darzustellen. Jede Ein- und Auszahlung ist unter Anwendung der Paragraphen 32, 33A und 34A–34D stetig von Periode zu Periode zuzuordnen.
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EAAAJ-49647