IAS 7 21

Darstellung der Zahlungsströme aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit

21

Ein Unternehmen hat die Hauptklassen der Bruttoeinzahlungen und Bruttoauszahlungen, die aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit entstehen, separat auszuweisen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen die in den Paragraphen 22 und 24 beschriebenen Zahlungsströme saldiert ausgewiesen werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAJ-49647