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BFH  - IV R 77/99 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 52 Abs 19 S 2 Nr 3, EStG § 15a, AO 1977 § 180 Abs 1 Nr 2a

Rechtsfrage

1. Wer ist für die Feststellung der Einkünfte (Einkunftsart/Umqualifizierung) einer Zebragesellschaft zuständig?

2. Ist eine Feststellung verrechenbarer Verluste für einen Beteiligten, der seinen Anteil an einer vermögensverwaltenden, nicht gewerblich geprägten PersGes. im Betriebsvermögen hält, wegen der Übergangsregelung gem. § 52 Abs 19 EStG zu § 15a EStG nicht durchzuführen?

Feststellung; Verlustausgleich; Zebragesellschaft; Zuständigkeit

Fundstelle(n):
DAAAC-23095

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