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BFH  - IV R 55/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 196, AO 1977 § 171 Abs 4, GewStG § 2

Rechtsfrage

Ist im Falle des Wechsels der Steuerschuldnerschaft aufgrund Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen KG die Angabe des fortgeführten Firmennamens ausreichend, um sowohl das "alte" wie das "neue" Unternehmen als Adressaten einer Prüfungsanordnung betreffend Gewerbesteuer zu bezeichnen?

Inhaltsadressat; Kommanditgesellschaft; Prüfungsanordnung; Wirksamkeit

Fundstelle(n):
UAAAC-22933

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