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BFH  - IV R 47/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 52 Abs 15 S 10, EStG § 13 Abs 5

Rechtsfrage

Stellt die Eigentumsübertragung eines zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörenden Grund und Bodens an die Tochter der Landwirts-Ehegatten eine steuerpflichtige Entnahme dar, wenn die Tochter sich gleichzeitig verpflichtet die übertragenen Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung weiterhin zur Verfügung zu stellen und kurze Zeit später jedoch mit der Planung (und späteren Errichtung) eines eigenen Wohnzwecken dienenden Gebäudes beginnt oder wird das der Tochter zum Alleineigentum übertragene Grundstück zunächst deren Sonderbetriebsvermögen und erst durch die Errichtung des selbstgenutzten Wohnhauses nach § 52 Abs. 15 Satz 10 EStG a.F. steuerfrei entnommen? - Wird durch die Übertragung eines Miteigentumsanteils von 20 v.H. an den landwirtschaftlichen Flächen auf die Tochter eine GbR zwischen den Landwirts-Ehegatten und der Tochter gegründet?

Betriebsleiterwohnung; Entnahme; Grundstück; Land- und Forstwirtschaft; Steuerfreiheit

Fundstelle(n):
KÖSDI 2006 S. 15308 Nr. 11
KÖSDI 2006 S. 15308 Nr. 11
DAAAC-22849

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