BFH - IV R 47/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 4, EStG § 18 Abs 1 Nr 1, StGB § 203 Abs 1 Nr 3, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 19 Abs 1 Nr 1
Rechtsfrage
1. Ist, und wenn ja in welchem Umfang, ein Rechtsanwalt verpflichtet, im Rahmen der Geltendmachung von Bewirtungskosten gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG Angaben über den geschäftlichen Anlass der Bewirtung zu machen? - Ist es ihm aufgrund der in § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB geschützten beruflichen Schweigepflicht verwehrt, Mandatsgeheimnisse gegenüber der Finanzverwaltung zu offenbaren?
2. Sind Aufwendungen für ein Studium der Numismatik einer beurlaubten Lehrerin für Deutsch und Geschichte als Werbungskosten zu berücksichtigen?
Betriebsausgabe; Bewirtung; Fortbildung; Lehrer; Numismatik; Rechtsanwalt; Schweigepflicht; Werbungskosten
Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 703 Nr. 11
JAAAC-22847