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BFH  - IV R 46/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2

Rechtsfrage

Gehören geringfügige Beteiligungen von Gesellschaftern einer KG an einer AG (Beteiligungsquoten unter 1%, zusammengenommen unter 2%) nicht zum Sonderbetriebsvermögen, wenn die KG in ihrem Gesamthandsvermögen bereits mehr als 50% der Aktien hält? - Gilt dies auch dann, wenn zwischen der KG als Organträgerin und der AG als Organgesellschaft ein gewerbe- und umsatzsteuerliches Organschaftsverhältnis besteht?

Aktiengesellschaft; Beteiligung; Organschaft; Sonderbetriebsvermögen

Fundstelle(n):
AAAAC-22837

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