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BFH  - IV R 32/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3 S 1, EStG § 18

Rechtsfrage

Kann ein Freiberufler seinen Gewinn aus seiner Tätigkeit im Jahr der Praxiseröffnung bzw. des Praxiserwerbs nur dann durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln, wenn er zeitnah zu Beginn seiner Tätigkeit eine Eröffnungsbilanz erstellt hat oder kann angesichts der durch die Verwendung der EDV-gestützten Buchführung bewirkten Angleichung der laufenden Buchführung bei beiden Gewinnermittlungsarten darauf verzichtet werden?

Bestandsvergleich; Freiberufler; Gewinnermittlungsart; Wahlrecht

Fundstelle(n):
HAAAC-22706

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