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BFH  - IV R 3/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 Nr 6b, EStG § 4 Abs 4

Rechtsfrage

Sind Aufwendungen für als Notfallpraxis genutzte Räume im Wohnhaus einer Fachärztin für Allgemeinmedizin, die im Rahmen einer Praxisgemeinschaft in gemieteten Räumen praktiziert, als Betriebsausgaben abziehbar (Betriebsstätte), oder stellen die Räume mangels Abgeschlossenheit vom privaten Wohnbereich ein den Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG unterliegendes häusliches Arbeitszimmer dar?

Arbeitszimmer; Arzt; Betriebsausgabe; Betriebsstätte; Notfallpraxis

Fundstelle(n):
DAAAC-22687

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