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BFH  - IV R 30/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 18 Abs 1 Nr 1

Rechtsfrage

Zählt ein Arbeitszimmer trotz der Lage im privaten Wohnbereich eines Einfamilienhauses zu den im Souterrain befindlichen Praxisräumen eines Arztes und bildet es mit diesen eine funktionale Einheit, so dass es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG handelt?

Arbeitszimmer; Arzt

Fundstelle(n):
BStBl I 2004 S. 861 Nr. 18
DB 2004 S. 2129 Nr. 40
DStR 2004 S. 1748 Nr. 41
FR 2004 S. 1248 Nr. 21
FAAAC-22682

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